Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Teilnahmebedingungen
Die Heinz Kühne GmbH & Co. KG Gebrauchtwagen Onlineauktion ist eine Internetplattform, die der Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen an gewerbliche Wiederverkäufer dient. Zur Teilnahme berechtigt, sind ausschließlich von der Heinz Kühne GmbH & Co. KG autorisierte gewerbliche Kraftfahrzeug-Händler. Die weitere Verwendung der ersteigerten / erworbenen Kraftfahrzeuge liegt in der Verantwortung des Käufers. Schadensersatz- oder Sachmangelansprüche gegenüber der Heinz Kühne GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen.

Der Benutzername und das Passwort berechtigen den autorisierten Händler, an der Heinz Kühne GmbH & Co. KG Onlineauktion teilzunehmen.

§ 2 Passwort und Zugangsdaten
Die teilnahmeberechtigten Händler sind verpflichtet Ihr Passwort geheim zu halten und Ihre Zugangsdaten sorgfältig zu sichern.

§ 3 Gebühren
Die Anmeldung und Teilnahme an der Heinz Kühne GmbH & Co. KG Onlineauktion ist kostenfrei. Es werden keine Gebühren oder Aufschläge für die Abgabe von Geboten, Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Fahrzeugen oder Teilen gegenüber dem Bieter erhoben.

§ 4 Nutzung der Zugangsdaten
Die Nutzung der Zugangsdaten an der Heinz Kühne GMBH & Co. KG Onlineauktion ist nicht übertragbar.

§ 5 Änderung der Anmeldedaten
Eine Änderung der Anmeldedaten ist unverzüglich der Heinz Kühne GmbH & Co. KG in schriftlicher Form mitzuteilen.

§ 6 Datenschutz
Die Heinz Kühne GmbH & Co. KG ist im gesetzlichen Rahmen berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen.

§ 7 Vertragsabschluss
Bei der Heinz Kühne Onlineauktion handelt es sich um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Das Gebot des Bieters versteht sich als Angebot auf Kaufabschluss eines Kaufvertrages bezüglich des Biet-Gegenstandes im Sinne des § 145 ff BGB. Sofern Angebote unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, sind diese unwirksam. Die Heinz Kühne GmbH & Co. KG kann ein Angebot durch Erteilung des Zuschlages annehmen. Erst mit der Erteilung des Zuschlags, wird dem Bieter per Email mitgeteilt, dass zwischen dem Bieter und der Heinz Kühne GmbH & Co. KG ein wirksamer Kaufvertrag bezüglich des Biet-Gegenstandes zustande gekommen ist.

Die Heinz Kühne GmbH & Co. KG kann ohne Angabe von Gründen vom erteilten Zuschlag / Kaufvertrag innerhalb von 24 Stunden zurücktreten. Der Bieter wird in diesem Fall durch die Heinz Kühne GmbH & Co. KG telefonisch oder schriftlich informiert.

§ 8 Abnahme des Kaufgegenstandes
Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige durch den Verkäufer per Email abzunehmen. Bei Nichterfüllung kann eine Standgebühr in Höhe von € 15.- zzgl. MwSt. pro Tag erhoben werden.

Der Käufer verpflichtet sich die Werbefolien auf Fahrzeugen unmittelbar nach Abholung und vor Veröffentlichung des Bildmaterials zu entfernen.
Im Falle einer Nichtabnahme kann die Heinz Kühne GmbH & Co. KG von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Sofern die Heinz Kühne GmbH & Co. KG Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend macht, beträgt dieser 10% des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 9 Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind Zug um Zug mit Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Gegen Ansprüche der Heinz Kühne GmbH & Co. KG kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn dieses aus den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

§ 10 Kaufpreis
Der Kaufpreis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich ggf. anfallender Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile. Soweit rechtlich zulässig, findet § 25 a UStG (Umsatzsteuergesetz) Differenzbesteuerung Anwendung. Der Kaufpreis umfasst keine Liefer- und Versandkosten.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Forderung aufgrund des Kaufvertrages Eigentum der Heinz Kühne GmbH & Co. KG. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliche-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II der Heinz Kühne GmbH & Co. KG zu.

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Heinz Kühne GmbH & Co. KG vom Kaufvertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§ 12 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Die angebotenen Fahrzeuge sind gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel oder die Richtigkeit der Angaben im Internet. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmangelhaftung.

Den Käufern / Bietern ist bekannt, dass die angebotenen Fahrzeuge nur einer optischen, aber nicht einer technischen Durchsicht unterzogen wurden. (Abweichungen hierzu, entnehmen aus dem Fahrzeug / Angebot, unter "Zusatzinfos / Gutachten").

Die Fahrzeugbeschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften (Garantien) dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Ursprung, Zustand sowie das Alter des einzelnen Fahrzeugs.

Die im Internet angegebenen Preise sind weder Mindest- noch Höchstpreise, sie dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des Fahrzeugs ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. Die Höhe des Betrages, mit dem das jeweilige Fahrzeug angeboten wird, bestimmt der Anbieter nach eigenem Ermessen.
Die zu versteigernden Fahrzeuge können grundsätzlich vor und während der Laufzeit der Versteigerung an deren Standorten auf eigene Gefahr des Bieters besichtigt und geprüft werden. Will die Heinz Kühne GmbH & Co. KG hiervon abweichen, so hat sie dieses im Angebot mitzuteilen.

§ 13 Haftung
Hat die Heinz Kühne GmbH & Co. KG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet diese beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Heinz Kühne GmbH & Co. KG nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

Unabhängig von einem Verschulden der Betriebe der Heinz Kühne GmbH & Co. KG bleibt eine etwaige Haftung derselben bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Über-nahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftung wegen Lieferverzugs ist im § 10 abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Heinz Kühne GmbH & Co. KG für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 14 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

§ 15 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Regelungen für die Heinz Kühne GmbH & Co. KG Online Auktion ganz oder teilweise unwirksam sind, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
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